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Die Erarbeitung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten in der Praxis – die kommunale, die gutachterliche und die juristische Sicht
Dortmund
Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (EHZK) dienen den Kommunen als mittel bis langfristiges Instrument zur Steuerung ihrer Einzelhandelsstruktur. Sie
analysieren die Angebots- und Nachfragesituation und deren künftige Entwicklung, sie definieren ortsspezifische Sortimentslisten sowie die zentralen Versorgungsbereiche anhand räumlich-funktionaler Kriterien und dienen so der Sicherung der Nahversorgung und der Steuerung des Einzelhandels. Meist gilt auch besonderes Augenmerk den Möglichkeiten, Zentren und sonstige Standorte des Handels zu entwickeln sowie eine auf die Örtlichkeit angepasste Versorgungsstruktur zu gewährleisten oder auch erst zu erreichen. Einzelhandelskonzepte dienen als Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung und sollen Planungs- und Investitionssicherheit für Verwaltung, Einzelhandel und Investoren geben. Städtebaurechtlich sind Einzelhandelskonzepte als städtebauliche Entwicklungskonzepte einzu ordnen, die bei der Aufstellung der Bauleitpläne besonders zu berücksichtigen sind. Ihre Bedeutung für einfache Bebauungspläne zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche hat der Bundesgesetzgeber besonders betont. Schließlich führen nachvollziehbare und widerspruchsfreie Konzepte zur Einzelhandels entwicklung im gesamten Stadtgebiet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Ermittlungs- und Darlegungserleichterungen bei der städtebaulichen Rechtfertigung von Planinhalten in der Bauleitplanung. Im Seminar werden die Bedeutung, die Inhalte und die Umsetzung von Einzelhandelsund Zentrenkonzepten aus der Sicht, der Herangehensweise und der Anforderungen einer Kommune, eines Einzelhandelsgutachters und eines Juristen dargestellt und diskutiert.
Weitere Informationen: www.vhw.de